Sanitätshaus - Orthopädietechnik
Orthopädieschuhtechnik - Rehatechnik

Orthopädische Schuhzurichtungen

Bei dem Begriff Zurichtung handelt es sich um das Anbringen orthopädischer Elemente an vorhandene Konfektionsschuhe. Dazu gehören unter anderem Entlastungen, Polsterungen, Gewölbestützen oder auch Absatz- und Sohlenveränderungen. Orthopädische Veränderungen der Konfektionsschuhe oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen an orthopädischen Maßschuhen dienen dazu, die Schuhe des Patienten so zu gestalten, dass Bein- oder Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden. Hierzu werden einzelne oder in Kombination vorgenommene Arbeiten an den vorhandenen Schuhwerk durchgeführt. Die Ausstattung des Patienten mit mehreren oder verschiedenartigen Versorgungen ist vom Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit ist eine Mehrfachausstattung sinnvoll. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich nicht festlegen. So ist der Lebensweise des Trägers und den Erfordernissen des zu behandelnden Krankheitsbildes Rechnung zu tragen. Die Haltbarkeit wird zwar nicht, ist aber sehr von der Qualität der Schuhe abhängig. So dass diese je nach Verschleiß zwei bis vier mal im Jahr erneuert werden sollten.